Wellner: Konzentrierte Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungen insbes. des BGH zum Kfz-Sachschaden und Personenschaden der letzten Jahre
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Der Referent,
Wolfgang Wellner,
Richter am Bundesgerichtshof a. D., war rund 20 Jahre Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats und ist seit Oktober 2019 als Rechtsanwalt tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich des Schadensersatzrechts, wo er vorwiegend auf Revisionsebene beratend tätig ist. Er ist langjähriger Referent im Schadensersatzrecht und - neben anderen Publikationen - Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars Verkehrsrecht“, Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" und der "Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch, Schmerzensgeldbeträge“. Als Mitautor des "Geigel, Der Haftpflichtprozess“ kommentiert er insbesondere das Kapitel „Verkehrssicherungspflichten" und "Sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegien“ (erscheint 2023 in neuer Auflage).
Im Einzelnen:
• Übersicht Sachverständigenkosten und neueste Entscheidung des BGH
• Covid-19-Pauschale
• Prognose- und Werkstattrisiko bei der Überprüfung von Reparaturrechnungen
• Reichweite und Grenzen der Gefährdungshaftung (u.a. Brandfälle, Arbeitsmaschinen und Elektrofahrzeuge)
• Anhängerhaftung (Außenverhältnis und Innenverhältnis der Haftpflichtversicherer)
• Aktuelle 130%-Rechtsprechung des BGH
• Ersatz von Umsatzsteuer nur bei konkreter Schadensabrechnung - „Mischen impossible“
• Fälle der Haftungsverteilung nach § 17 StVG (Spurwechsel, Fahrbahnverengung, Parkplatz)
• Nutzungsausfallentschädigung
• Besonderheiten beim Auseinanderfallen von Halter und Eigentümer (insbes. Leasing und Sicherungseigentum) und Gesamtschuldnerregress
• Privathaftpflichtversicherer als Streithelfer seines Versicherungsnehmers
• Versicherungsvertragliche Bindungswirkung an den Haftpflichtprozess und Rechtskrafterstreckung nach 124 Abs. 1 VVG
• Trennungsprinzip und Risiken des vorweggenommenen Deckungsprozess
• Verjährungsprivileg des Kfz-Haftpflichtversicherers nach § 115 Abs. 2 S. 2 VVG
• Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen