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Live vom Deutschen Autorechtstag: Part 3 von 5 (mit Vorträgen von Prof. Ansgar Staudinger, Ulrike Dronkovic, Dr. Andreas Ottofülling u.a.)


geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Verkehrsrecht

Seminar-Kennziffer: 20250476

Zeitplan:

15:10 Uhr: Vortrag Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld:
Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

Sehr geehrte Leserschaft,
beim kommenden Autorechtstag stehen aktuelle Entwicklungen von der Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsfront auf der Agenda. Da fällt der Blick etwa auf die Themenstellung Rechtsschutzversicherung sowie Dieselskandal und mithin auf einen Entscheid aus der Feder des IV. Zivilsenats für Versicherungssachen (BGH, Urteil vom 05.06.2024 – IV ZR 140/23).
Auch Grundfragen des gutgläubigen Erwerbs bei § 932 BGB sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren. Was gilt in Bezug auf § 932 BGB bei einer gefälschten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Vollmachtsurkunde? (LG Itzehoe, Urteil vom 13.06.2024 – 6 O 7/24).
Gleichermaßen nehmen grenzüberschreitende Sachverhalte zu: Autohändler können hiervon manches Lied singen, nur ab und an vergreift man sich bei der Tonart oder halt bei der Rechtsquelle. Dies gilt vor allem durch den Brexit. Findet etwa gegenüber dem Vereinigten Königreich die Brüssel Ia-VO wirklich keine Anwendung mehr? Das glaubt jedenfalls das OLG München (Urteil v. 16.09.2024 – 17 U 1521/24) und es klingt sehr schief in den Ohren. Zum Glück hat das OLG München die Revision zum BGH zugelassen; der Oberkapellmeister in Karlsruhe wird hoffentlich das OLG München wieder auf Notenlinie bringen.
Und wie war das noch einmal mit dem internationalen Verbraucherschutz, wenn sich ein Unternehmen aus dem Ausland auf hiesige Verbraucher ausrichtet? Hier hat der BGH vor kurzem die gesamte Judikatur auch aus dem Autohandel aufbereitet. Es ging zwar um Teakholz, aber dogmatisch war der BGH auf keinem Holzweg (BGH, Urteil vom 15.05.2024 – VIII ZR 226/22).

 
15:30 Uhr: Vortrag Ulrike Dronkovic, Rechtsanwältin, Köln:
Cannabisauffälligkeiten im Straßenverkehr – Aktuelle Rechtslage

Der Konsum von Cannabis bezogen auf die Teilnahme am Straßenverkehr genoss schon vor der Teil-Legalisierung im Zuge des Konsumcannabisgesetzes eine Sonderrolle gegenüber anderen illegalen Betäubungsmitteln. Die rechtliche Behandlung sowohl im Bußgeld- als auch im Fahrerlaubnisverfahren war nicht unumstritten, insbesondere im Hinblick auf die Empfehlungen der Grenzwertkommission, die zur Kenntnis genommen aber letztendlich nicht übernommen wurden.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der per 01.04.2024 umgesetzten Teil-Legalisierung bleibt es spannend, zu beobachten, wie sich diese Ausnahmestellung weiter entwickeln wird. Hierzu wird den Entwicklungen zum Begriff „Cannabismissbrauch“ eine wesentliche Bedeutung zukommen.

Die Referentin wird im Wesentlichen die aktuelle Rechtslage vermitteln. Darüber hinaus erfolgt jedoch auch ein „Blick über den Tellerrand“ in den Bereich der Toxikologie und der Verkehrspsychologie. Insbesondere sind folgende Themen enthalten:

    Verstoß gegen § 24a Abs. 1a StVG

    Medikamentenprivileg, § 24a Abs. 4 StVG

    Maßnahmenkatalog nach § 13a FeV

    Cannabisabhängigkeit

    Cannabismissbrauch

    Anlage 4 zur FeV



    16:15 Uhr: Vortrag Dr. Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V:
    Abmahnungen in der Automobilbranche mit Fokus auf Verstöße gegen die Pkw-EnVKV

    Außergerichtliche Konfliktregelung in der Automobilbranche hat von jeher einen großen Stellenwert. Sie ist effizient, kostengünstig und streiterledigend. Aber im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) hat sie zu großem Ärger bei den zigtausend Betroffenen geführt.
    Seit dem 23.02.2024 ist die geänderte Pkw-EnVKV in Kraft. Die längst überfällige Novellierung war notwendig, weil das Prüfverfahren für die Ermittlung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen vom bisherigen „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) auf das „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) bereits seit September 2018 umgestellt und seit Januar 2020 nicht mehr zusätzlich auf NEFZ-Werte zurückgerechnet wurde.
    Die aus der Verordnung resultierenden Pflichten gelten für Fahrzeughersteller und -händler. Diese müssen in der Werbung für neue Personenkraftwagen Angaben zu deren Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten zu machen.
    Auch wenn der WLTP-Testzyklus zu realitätsnäheren Ergebnissen führt, handelt es sich dabei doch noch immer um eine Messung auf dem Prüfstand.
    Die Praxis zeigt, auch auf Grundlage der neuen Pkw-EnVKV werden noch immer Abmahnungen ausgesprochen und vor allem Vertragsstrafen aus „alten“ Unterlassungserklärungen gefordert, weil in der Werbung die Vorgaben nicht regelkonform umgesetzt werden. Wo aktuell die Risiken in der Printwerbung, der elektronischen Werbung und der in den Sozialen Medien liegen, wird ebenfalls Gegenstand des Vortrags sein.


    17:00 Uhr:
    Podiumsdiskussion zur Pkw-EnVKV: Verbraucherinformation oder volle Kassen für Abmahnvereine?
    Leitung: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
    Teilnehmer: Stefan Vogel, AutoScout24; Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale; Ulrich Dilchert, ZDK; Matthias Giebler, BVfK; Patrick Kaiser, Toyota Deutschland GmbH




    Preis: 95 € zzgl. USt.
    (Vertragsanwälte der Verbände ADAC, BVfK und ZDK profitieren von einem Rabatt in Höhe von 10 % bei der Buchung einer Online-Veranstaltung. Der Rabatt steht Ihnen ausschließlich über die folgende Website zur Verfügung.)


    Umfang
    LIVE ONLINE Seminar 2,5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

    Zusatznutzen
    Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
    Ohne Stau und Parkplatzsuche

    FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren.
    Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

    Flexibilität
    Sehr gut mit den übrigen Terminen am Tag vereinbar.
    Termine vormittags, nachmittags, „after work“ und auch samstags.
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
    Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
    Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
    Flexibler geht es kaum!

    Effizienz
    2,5h Slots: hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
    Tagesaktuell und interaktiv.
    Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!
    Fokussiert: neben Mainstream- bieten wir viele Spezialthemen an!

    Warum mit ZOOM?


    Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

    Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
    Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

    Technische Voraussetzungen:


    Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
    Stabile Internetverbindung
    Mikrofon (Audio)
    : nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
    Web-Kamera (Video): 
    nicht Bedingung
    Zoom Client Software oder Webbrowser
    : Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

    Zum Ablauf:

    Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

    Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten als PDF-Datei! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
    Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

    Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
    Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

    Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

    Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
    Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

    Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

    Zeitplan: Während des Seminars gibt es i.d.R. eine Pause von ca. 15 Minuten.

      Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

      Anwesenheitsnachweis:

      Sie müssen zweimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
      Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: 0049 228 919 11 19.

      Zertifikat:
      Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.