Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
Sehr geehrte Leserschaft,
beim kommenden Autorechtstag stehen aktuelle Entwicklungen von der Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsfront auf der Agenda. Da fällt der Blick etwa auf die Themenstellung Rechtsschutzversicherung sowie Dieselskandal und mithin auf einen Entscheid aus der Feder des IV. Zivilsenats für Versicherungssachen (BGH, Urteil vom 05.06.2024 – IV ZR 140/23).
Auch Grundfragen des gutgläubigen Erwerbs bei § 932 BGB sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren. Was gilt in Bezug auf § 932 BGB bei einer gefälschten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Vollmachtsurkunde? (LG Itzehoe, Urteil vom 13.06.2024 – 6 O 7/24).
Gleichermaßen nehmen grenzüberschreitende Sachverhalte zu: Autohändler können hiervon manches Lied singen, nur ab und an vergreift man sich bei der Tonart oder halt bei der Rechtsquelle. Dies gilt vor allem durch den Brexit. Findet etwa gegenüber dem Vereinigten Königreich die Brüssel Ia-VO wirklich keine Anwendung mehr? Das glaubt jedenfalls das OLG München (Urteil v. 16.09.2024 – 17 U 1521/24) und es klingt sehr schief in den Ohren. Zum Glück hat das OLG München die Revision zum BGH zugelassen; der Oberkapellmeister in Karlsruhe wird hoffentlich das OLG München wieder auf Notenlinie bringen.
Und wie war das noch einmal mit dem internationalen Verbraucherschutz, wenn sich ein Unternehmen aus dem Ausland auf hiesige Verbraucher ausrichtet? Hier hat der BGH vor kurzem die gesamte Judikatur auch aus dem Autohandel aufbereitet. Es ging zwar um Teakholz, aber dogmatisch war der BGH auf keinem Holzweg (BGH, Urteil vom 15.05.2024 – VIII ZR 226/22).
15:30 Uhr: Vortrag
Ulrike Dronkovic, Rechtsanwältin, Köln:
Cannabisauffälligkeiten im Straßenverkehr – Aktuelle Rechtslage
Der Konsum von Cannabis bezogen auf die Teilnahme am Straßenverkehr genoss schon vor der Teil-Legalisierung im Zuge des Konsumcannabisgesetzes eine Sonderrolle gegenüber anderen illegalen Betäubungsmitteln. Die rechtliche Behandlung sowohl im Bußgeld- als auch im Fahrerlaubnisverfahren war nicht unumstritten, insbesondere im Hinblick auf die Empfehlungen der Grenzwertkommission, die zur Kenntnis genommen aber letztendlich nicht übernommen wurden.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der per 01.04.2024 umgesetzten Teil-Legalisierung bleibt es spannend, zu beobachten, wie sich diese Ausnahmestellung weiter entwickeln wird. Hierzu wird den Entwicklungen zum Begriff „Cannabismissbrauch“ eine wesentliche Bedeutung zukommen.
Die Referentin wird im Wesentlichen die aktuelle Rechtslage vermitteln. Darüber hinaus erfolgt jedoch auch ein „Blick über den Tellerrand“ in den Bereich der Toxikologie und der Verkehrspsychologie. Insbesondere sind folgende Themen enthalten:
Verstoß gegen § 24a Abs. 1a StVG
Medikamentenprivileg, § 24a Abs. 4 StVG
Maßnahmenkatalog nach § 13a FeV
Cannabisabhängigkeit
Cannabismissbrauch
Anlage 4 zur FeV
16:15 Uhr: Vortrag Dr. Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V:
Abmahnungen in der Automobilbranche mit Fokus auf Verstöße gegen die Pkw-EnVKV
Außergerichtliche Konfliktregelung in der Automobilbranche hat von jeher einen großen Stellenwert. Sie ist effizient, kostengünstig und streiterledigend. Aber im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) hat sie zu großem Ärger bei den zigtausend Betroffenen geführt.
Seit dem 23.02.2024 ist die geänderte Pkw-EnVKV in Kraft. Die längst überfällige Novellierung war notwendig, weil das Prüfverfahren für die Ermittlung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen vom bisherigen „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) auf das „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) bereits seit September 2018 umgestellt und seit Januar 2020 nicht mehr zusätzlich auf NEFZ-Werte zurückgerechnet wurde.
Die aus der Verordnung resultierenden Pflichten gelten für Fahrzeughersteller und -händler. Diese müssen in der Werbung für neue Personenkraftwagen Angaben zu deren Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten zu machen.
Auch wenn der WLTP-Testzyklus zu realitätsnäheren Ergebnissen führt, handelt es sich dabei doch noch immer um eine Messung auf dem Prüfstand.
Die Praxis zeigt, auch auf Grundlage der neuen Pkw-EnVKV werden noch immer Abmahnungen ausgesprochen und vor allem Vertragsstrafen aus „alten“ Unterlassungserklärungen gefordert, weil in der Werbung die Vorgaben nicht regelkonform umgesetzt werden. Wo aktuell die Risiken in der Printwerbung, der elektronischen Werbung und der in den Sozialen Medien liegen, wird ebenfalls Gegenstand des Vortrags sein.
17:00 Uhr:
Podiumsdiskussion zur Pkw-EnVKV: Verbraucherinformation oder volle Kassen für Abmahnvereine?
Teilnehmer: Stefan Vogel, AutoScout24; Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale; Ulrich Dilchert, ZDK; Matthias Giebler, BVfK; Patrick Kaiser, Toyota Deutschland GmbH