Bettina Schmidt : Rückforderung von Kurzarbeitergeld – wie richtig reagieren?
Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
Die COVID-19-Pandemie hat in ihrem Verlauf viele Betriebe und Unternehmen in Deutschland zur Einführung von Kurzarbeit gezwungen. Dabei stellt sich zunehmend die Problematik, dass die Arbeitsagenturen derzeit die Angaben der Betriebe zur Kurzarbeit überprüfen und auch bereits gezahltes Kurzarbeitergeld zurückfordern. Auch stellt sich die Frage, ob die Arbeitsagentur auch von Arbeitnehmern das erhaltene Kurzarbeitergeld zurückfordern kann und ob Arbeitnehmern Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Betriebsrat zustehen können, wenn diese zu spät oder fehlerhaft Kurzarbeitergeld beantragt haben.
Diese 2,5-stündige online-Fortbildung gibt einen umfassenden Überblick über den Anspruch und die Grundzüge der Berechnung des Kurzarbeitergeldes und erläutert, wie Betriebe und Arbeitnehmer mit der Rückforderungsproblematik rechtssicher umgehen können.
Selbstverständlich wird die sozialrechtliche Rechtsprechung zu dieser Problematik umfassend und praxisnah behandelt, aber auch die sich hieraus ergebende Strategie für die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
- Rechtsgrundlagen der Gewährung von Kurzarbeitergeld
- Erheblicher Arbeitsausfall
- Betriebliche Voraussetzungen
- Persönliche Voraussetzungen
- Anzeige des Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen durch den Arbeitgeber
- Zweistufiges Verfahren bei der Kurzarbeitergeldbewilligung
- Bindungswirkung des Anerkennungsbescheides
- Antragsverfahren
- Soll- und Ist-Entgelt
- Berechnung des Kurzarbeitergeldes
- Rechtsfolgen bei unrichtigen Angaben im Kurzarbeitergeldverfahren
- Besonderheiten bei der vorläufigen Bewilligung von Kurzarbeitergeld
- Erstattungsforderung der Agentur für Arbeit gegenüber Arbeitnehmern
- Arbeitsrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat
- Ablauf und Besonderheiten im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bei der Rückforderung von Kurzarbeitergeld