„Wie kann man denn so einen verteidigen ?“
Sexualstrafverfahren stehen stets in einem besonderen Öffentlichkeitsinteresse und Rufe nach weiterer Verschärfung des Sexualstrafrechts werden immer lauter. In keinem anderen Bereich des StGB hat es in den vergangenen Jahren eine solche Vielzahl von Änderungen gegeben, wie im 13. Abschnitt des StGB, in welchem die Sexualstraftaten geregelt sind.
Den Mandanten droht in Folge der Vorwürfe nicht selten die Vernichtung ihrer beruflichen und sozialen Existenz. Die Öffentlichkeit und nicht selten auch die Schöffen stehen dem Angeklagten voreingenommen gegenüber.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick zu verschaffen über die geltende Gesetzeslage im materiellen Recht, aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung darzustellen und Verteidigungsoptionen aufzuzeigen.
Schwerpunkte der Veranstaltung sind
- die Neuerungen nach der Reform des Sexualstrafrechts
- Bedeutung der Neuregelungen für die Verteidigerpraxis
- prozessuale Neuerungen durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- Änderungen des BZRG
- wie kann man den so einen verteidigen? /öffentliche Vorverurteilung
- Akteneinsichtsrechte, Sonderbände etc.
- Umgang mit der Nebenklage, Versagung der Akteneinsicht an Belastungszeugen/innen, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO
- konkrete Verteidigungskonzepte
- Umgang mit der Presse
- Öffentlichkeitsausschluss
- voreingenommene Schöffen
- Schweigen oder Einlassung?
- Aussage-gegen-Aussage Konstellationen
- Motive zur Falschbelastung
- Glaubhaftigkeitsgutachten/Fehleranalyse/Einwände gegen Glaubhaftigkeitsgutachten
- Schuldfähigkeitsgutachten
- materielle Ansatzpunkte der Verteidigung
- Umgang mit psychosozialer Prozessbegleitung, § 406g StPO.