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Live vom Deutschen Autorechtstag: Part 4 von 5 (mit Vorträgen von Dr. Karsten Schmidt, Eva Hettwer, Prof. Ansgar Staudinger)


geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Verkehrsrecht

Seminar-Kennziffer: 20250477

Zeitplan:

09:00 Uhr: 
Begrüßung der Teilnehmer und Vorstellung der Referenten durch einen Vertreter des Vorstands des Deutschen Autorechtstages


09:05 Uhr: Vortrag Dr. Karsten Schmidt, Richter beim VIII. Zivilsenat des BGH:
Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Kauf- und Leasingrecht

In seinem Vortrag wird der Referent auf die aktuelle Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Autokauf sowie zum Autoleasing eingehen, diese in ihrer Entwicklung und in ihren Auswirkungen näher darstellen sowie einen Ausblick auf anstehende Fragestellungen geben.
Dabei wird u.a. das Verhältnis einer Beschaffenheitsvereinbarung zu einem Gewährleistungsausschluss, insbesondere die Frage beleuchtet, ob das hohe Alter eines Gebrauchtfahrzeugs (fast 40 Jahre) bzw. der Umstand, dass sich die Beschaffenheitsvereinbarung (auch) auf ein Verschleißteil (Klimaanlage) bezog, dazu führt, dass das Verhältnis zwischen Beschaffenheitsvereinbarung einerseits und Gewährleistungsausschluss andererseits in eine bestimmte – von den bisherigen Rechtsprechungsgrundsätzen abweichende – Richtung auszulegen ist.
Im Bereich des Autoleasings wird auf die Frage eingegangen, ob und ggf. wie es sich auf einen von dem Leasingnehmer (aus abgetretenem Recht) geführten Gewährleistungsprozess gegen den Lieferanten (Verkäufer) des Fahrzeugs auswirkt, wenn der Leasingnehmer aufgrund der zwischenzeitlichen Beendigung des Leasingvertrags das Fahrzeug zurückgibt und der Leasinggeber dieses an einen Dritten veräußert. Kann der Lieferant einen Wertersatzanspruch geltend machen und wenn ja, gegen wen? Welche Rolle spielt dabei die sog. leasingtypische Abtretungskonstruktion?
Abgerundet wird der Vortrag mit einer Rechtsprechungsübersicht zu dem Komplex des Widerrufs von Leasingverträgen, sowohl solchen mit Kilometerabrechnung als auch solchen mit Restwertgarantie.


10:25-10:55 Uhr: Pause


10:55 Uhr: Vortrag Eva Hettwer, Mielchen Hettwer Rechtsanwälte; Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
Aus der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der internationalen Rechtsprechung zum Kaufrecht

Die Referentin stellt seit 2023 auf dem Petersberg in einem halbstündigen Referat aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Kaufrecht vor. In diesem Jahr erörtert und analysiert sie aktuelle amtsgerichtliche und oberlandesgerichtliche Entscheidungen zu den folgenden Themen:
· Subjektive und objektive Anforderung nach § 433 BGB;
· Beschaffenheitsvereinbarung und Arglist beim privaten Gebrauchtfahrzeugkauf;
· Wirksamkeit eines Sachmängelhaftungsausschluss;
· Die Fristsetzung zur Nacherfüllung beim Verbrauchsgüterkauf;
· Grob fahrlässige Unkenntnis bei gewerblichem Fahrzeugankauf

Nun geht es weiter nach Luxemburg:
Das in Rede stehende Fahrzeug war von der Ford WAG, einem in Deutschland ansässigen Unternehmen, hergestellt und dann über Ford Italia an Stracciari geliefert worden, die die von der Ford WAG hergestellten Fahrzeuge in Italien vertreibt. Die Ford WAG und Ford Italia gehören zur selben Unternehmensgruppe. Wer haftet in dieser Konstellation nach der Produkthaftungsrichtlinie, wenn sich ein Airbag nicht öffnet?? Nun nach Ansicht des EuGH ist womöglich der Begriff des Lieferanten eines fehlerhaften Produkts viel weitergehend, als bislang angenommen. Es droht eine strikte Haftung, wenn sich eine Person als Hersteller ausgibt. Das Urteil vom EuGH vom 19.12.2024 (C 157/23) hat eine enorme Tragweite.


11:55 Uhr: Vortrag Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
Ausblick EuGH

Seit dem 9.01.2025 liegen Schlussanträge zur Definition des Geschädigten in Art. 13 Abs. 2 Brüssel Ia-VO vor (EuGH, C-536/23) Dies betrifft ein Vorlageverfahren vom LG München.
Und droht Dieselfahrzeugen tatsächlich die Stilllegung? Auf Frage des LG Duisburg hat das jedenfalls am 21.11.2024 der Generalanwalt Athanasios Rantos vorgeschlagen. Das Urteil des EuGH steht in 2025 an. Und auch die vielen Fragen vom LG Ravensburg mit dem teuflischen Aktenzeichen C-666/23 harren noch der Beantwortung durch den Gerichtshof.
Wie Sie sehen, ist der Kofferraum mit vielen Neuigkeiten randvoll gefüllt. Kommen Sie also gern auch noch mit Ihrem Dieselfahrzeug zum Petersberg, ebenso gern und umweltverträglich alternativ mit einer Seifenkiste, bedenken Sie aber die Steigung.


Preis: 95 € zzgl. USt.
(Vertragsanwälte der Verbände ADAC, BVfK und ZDK profitieren von einem Rabatt in Höhe von 10 % bei der Buchung einer Online-Veranstaltung. Der Rabatt steht Ihnen ausschließlich über die folgende Website zur Verfügung.)


Umfang
LIVE ONLINE Seminar 2,5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

Zusatznutzen
Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren.
Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Sehr gut mit den übrigen Terminen am Tag vereinbar.
Termine vormittags, nachmittags, „after work“ und auch samstags.
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
Flexibler geht es kaum!

Effizienz
2,5h Slots: hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
Tagesaktuell und interaktiv.
Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!
Fokussiert: neben Mainstream- bieten wir viele Spezialthemen an!

Warum mit ZOOM?


Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video): 
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten als PDF-Datei! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: Während des Seminars gibt es i.d.R. eine Pause von ca. 15 Minuten.

    Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

    Anwesenheitsnachweis:

    Sie müssen zweimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
    Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: 0049 228 919 11 19.

    Zertifikat:
    Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.