In diesem Seminar geht es aus der Sicht des Geschädigten und seines Anwalts um eine äußerst wichtige Fallgruppe des Personenschadens, nämlich um den Erwerbsschaden. Besprochen werden sollen vor allem häufige Fehler und praktische Fragen der Umsetzbarkeit der Forderung. Da das Thema sehr umfangreich ist, muss es auf zwei Teile aufgeteilt werden. Der Fokus des Seminars liegt vor allem in der praktischen Herangehensweise. Allgemeine Themen, die mehr oder weniger für jede Schadensposition gelten (z. B. Beweislast für Primärschaden, Anspruchsübergang auf Dritte), werden nur behandelt, wenn sie einen besonders wichtigen Bezug zum Erwerbsschaden haben.
Zwar ist es sinnvoll, beide Seminarteile zu buchen. Jeder Teil ist aber aus sich heraus verständlich. Zum Verständnis von Teil 2 muss man deshalb nicht an Teil 1 teilgenommen haben.
Aus dem Inhalt von Teil 1 (Arbeitnehmer, Beamte und Personen, die nicht im Berufsleben stehen):
• Erwerbsschaden des Arbeitnehmers (Entgeltfortzahlung, Schaden nach Auslaufen der Entgeltfortzahlung, Ergebnisbeteiligung, Nebenverdienst, Prognose für Zukunftsschaden, Rentenverkürzungsschaden)
• Erwerbsschaden des Beamten (bis zur Pensionierung, ab Pensionierung)
• Unfall vor Eintritt in das Berufsleben (Kinder, Schüler, Studenten)
• Verspäteter Eintritt in das Berufsleben
• Unfallbedingtes Umsatteln während der Ausbildung
• Arbeitslose
Aus dem Inhalt von Teil 2 (Erwerbsschaden des Selbständigen):
• Möglichkeiten, den Erwerbsschaden geltend zu machen (Einkommensminderung, Einstellung einer Ersatzkraft, entgangene Aufträge)
• Praktische Herangehensweise anhand von Beispielen (Taxifahrer, Friseur, Rechtsanwalt …)
• Besonderheiten bei Gesellschaftern
• Nachholung der Arbeit, Wegfall des Schadens?
Alle Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript, welches auf dem neuesten Stand ist.