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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE Seminar: Dr. Carsten Brückner: Der Zahlungsverzug des Mieters


geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Seminar-Kennziffer: 20240690

Dr. Carsten Brückner: Der Zahlungsverzug des Mieters

Referent: Rechtsanwalt Dr. Carsten BrücknerFachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Autor des Wohnraummietrechtsratgebers „Der Wohnraumvermieter“, Autor des Ratgebers zu Balkonkraftwerken im Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Die Mietzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Mieters. Bleiben die Mietzahlungen aus, hat der Vermieter mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. 
Zunächst ist der Grund des Leistungsverzugs des Mieters zu ermitteln.
Ist die Mietsache mangelhaft, muss der Vermieter den Mangel beseitigen; obgleich der Gesetzgeber lediglich die Duldung der Mangelbeseitigung vorschreibt, ist der Vermieter auf die Mitwirkung des Mieters angewiesen. Die Mangelbeseitigung muss organisiert, durchgeführt und abgenommen werden.
Ist der Mangel erheblich, mindert sich die vom Mieter zu zahlende Miete; ist der Vermieter mit der Mangelbeseitigung im Verzug, kann der Mieter sich zusätzlich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
Ist die Mietsache mangelfrei, kann der Vermieter die ausstehende Miete gerichtlich geltend machen und bei einem ausreichend großen Mietzahlungsrückstand das Mietverhältnis kündigen.

Neben der Pflicht zur Mietzahlung kann sich aus dem Mietverhältnis auch die Pflicht zur Zahlung einer Mietsicherheit und von abgerechneten Betriebskosten. Gegen diese Ansprüche des Vermieters stehen dem Mieter unterschiedliche Einwendungen zur Seite; neben der Negierung der Zahlungspflicht an sich en stehen dem Mieter Zurückbehaltungsrechte gegen die Zahlungspflicht zu; diese Zurückbehaltungsrechte müssen – anders als im Fall der Einrede des nichterfüllten Vertrages – ausdrücklich gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

Das Seminar behandelt die Stellung der Mietvertragsparteien während der Zeit der Leistungsstörung der Mietzahlung; es ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.


Inhalt
● Mietzahlungspflicht als Hauptleistungspflicht des Mieters
● Miethöhevereinbarungen (Wirksamkeit; Änderung)
● Änderungen durch einseitige Erklärungen und Vereinbarungen
● Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs
● Verringerung der Mietzahlungspflicht
● Reaktionsmöglichkeiten auf den Zahlungsverzug
● fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug
● ordentliche (fristgemäße) Kündigung wegen Zahlungsverzug
● Einschränkung des Kündigungsrechts wegen COVID-19-Pandemie
● fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen
● Ansprüche des Vermieters
● Mietforderungen aus dem beendeten Mietverhältnis / Verzugszinsen, Nutzungsentgelt, Schadensersatz
● Zahlungsverzug und Schönheitsreparaturen
● Räumungsanspruch / Räumungsprozess

● Kautionszahlungspflicht als Nebenleistungspflicht des Mieters
● Kautionsvereinbarung
● Anspruchsgrundlage der Mietsicherheit
● Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs 
● Reaktionsmöglichkeiten auf den Zahlungsverzug
● Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug

● Betriebskostennachzahlungspflicht als Nebenleistungspflicht des Mieters
● Betriebskostentragungsvereinbarung
● Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs
● Verringerung der Zahlungsverpflichtung

● Prozessuale Durchsetzbarkeit der Rechte und Ansprüche der Mietvertragsparteien


Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Autor des Wohnraummietrechtsratgebers „Der Wohnraumvermieter“, Autor des Ratgebers zu Balkonkraftwerken im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Unser Preis: € 89,- zzgl. ges. Umsatzsteuer

Umfang
LIVE ONLINE Seminar 2,5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

Zusatznutzen
Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren.
Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Sehr gut mit den übrigen Terminen am Tag vereinbar.
Termine vormittags, nachmittags, „after work“ und auch samstags.
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
Flexibler geht es kaum!

Effizienz
2,5h Slots: hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
Tagesaktuell und interaktiv.
Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!
Fokussiert: neben Mainstream- bieten wir viele Spezialthemen an!

Warum mit ZOOM?


Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten als PDF-Datei! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: Während des Seminars gibt es i.d.R. eine Pause von ca. 15 Minuten.

    Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

    Anwesenheitsnachweis:

    Sie müssen zweimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
    Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: 0049 228 919 11 19.

    Zertifikat:
    Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.